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Blogger und der Datenschutz Teil 1

Jeder von uns schaut sich jeden Tag eine Vielzahl verschiedener Webseiten und Blogs an. Oftmals registriert man nur den oberflächigen Aufbau sowie den ansprechenden Inhalt. Wenn ich mir Webseiten und Blogs genauer anschaue, so läuft dies in der Regel nach einem bestimmten Schema ab:

Ich analysiere den Aufbau der Seite, den technischen Hintergrund, den Inhalt, wer die Seite betreibt und wie es mit dem Datenschutz ausschaut.

Bei Aufbau hilft das Auge, für die Technik ein Plugin, den Inhaber findet man über das – leicht erreichbare – Impressum und den Datenschutz findet man in der Datenschutzerklärung. Eigentlich. Denn in letzter Zeit sehe ich vermehrt Blogs die gerade diese Erklärung nicht aufweisen. Dabei verstößt man hier klar gegen geltendes Recht und öffnet so seine Pforten für teure Abmahnungen.

Daher habe ich mich entschlossen in einem zweiteiligen Beitrag das Thema Datenschutz etwas genauer zu durchleuchten. Diese Woche geht es um allgemeines rund um den Thema Datenschutz, nächste Woche um klassische Fälle beim Bloggen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Aussagen konsultiere bitte einen Fachanwalt für Internetrecht! Es wird keine Haftung auf Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit übernommen!

Was ist die Datenschutzerklärung?

Wie für fast alles gibt es auch rund um das Thema Datenschutz ein Gesetz welches beschreibt was erlaubt ist und was eben nicht. Das relevante Gesetz ist in diesem Fall das Telemediengesetz (TMG).

Dort sind unter anderem geregelt dass jede Webseite ein Impressum haben muss, unerlaubte Werbemails (Spam) nicht erlaubt sind, wie Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen und noch einiges mehr.

In §13, Absatz 1 des TMG ist geregelt dass jeder Betreiber einer Webseite seine Nutzer über die Nutzung bzw. Verarbeitung seiner Daten informieren muss. Dies geschieht in der so genannten Datenschutzerklärung.

Im Grunde genommen ist die Datenschutzerklärung daher nichts anderes als eine Seite auf deinem Blog. Auf dieser kann der Nutzer sofort sehen wie die Daten erhoben bzw. verarbeitet werden.

Was viele nicht wissen ist die Tatsache dass die Datenschutzerklärung (genau wie das Impressum) von jeder Stelle der Webseite mit nur einem Klick erreichbar sein muss. Es ist daher nicht zu empfehlen den Link dazu in ein Menü unterhalb vom Impressum zu packen oder die Seite sonst wie zu verstecken. Gar nicht zu empfehlen ist die Datenschutzerklärung nur aus dem Impressum heraus zu verlinken! Ebenfalls solltest du darauf achten dass aus der Beschreibung klar herausgeht dass es hier um die Datenschutzerklärung handelt. Am besten nennst du sowohl die Seite als auch den Link einfach „Datenschutzerklärung.

Denn so bist du auf der sicheren Seite dass jeder Nutzer schnell um das Thema Datenschutz aufgeklärt werden kann, denn: eine fehlende oder versteckte Datenschutzerklärung ist abmahnfähig. Dies geht zurück auf ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 27. Juni 2013 (Az. 3 u 26/12).
 
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Das Telemediengesetz im Wortlaut kannst du hier nachlesen (externer Link).

Datenschutz
Datenschutz sollte nicht unterschätzt werden!

Was sind denn überhaupt Telemedien?

Telemedien sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste und stellen somit fast alle Dienste im Internet dar. Dazu zählen beispielsweise Webshops, Auktionsportale, Chatrooms, Foren, Portale, Suchmaschinen, Webseiten, Blogs und noch viel mehr. Wichtig ist dabei jedoch zu wissen dass auch private Webseiten und Blogs als Telemedien gelten und somit wiederum das Telemediengesetz gilt!

Was muss in die Datenschutzerklärung?

In der Datenschutzerklärung muss der Nutzer

  • über Art, Umfang und Zweck der Erhebung / Verwendung
  • über die Verarbeitung in Ländern ausserhalb der EU bzw. europäischen Wirtschaftsraum
  • in allgemein verständlicher Form
  • sowie zu Beginn des Vorgangs

informiert werden. Was dies genau bedeutet erzähle ich dir im nächsten Punkt.

Tipp: Abonniere meinen Newsletter und erhalte stets neue Informationen 🙂
[newsletter_form]

Wie ist das mit der Datenverabeitung?

Grundsätzlich muss man sich erst einmal bewusst machen wo man Daten von Nutzern erhebt bzw. verarbeitet. Denn dies geht schneller als man denkt. Du erlaubst Kommentare in deinem Blog? Schon erhebst du Daten deiner Nutzer, denn diese sind in der Datenbank gespeichert.

Datenschutz
auch eine Form der Datenerhebung!

Du hast weiter oben das kleine Formular zum empfangen meines Newsletters gesehen? Auch hier werden Daten erhoben und verarbeitet, denn die E-Mail Adresse wird in der Datenbank gespeichert um dann für den Versand verarbeitet zu werden. So schnell geht das mit dem erheben von Daten!

Grundsätzlich kann man also sagen: Sobald der Nutzer irgendwo Daten eingeben muss, werden diese verarbeitet. Es daher dringend zu empfehlen die Datenschutzerklärung gewissenhaft zu erstellen. Denn auch fehlende Angaben in der Erklärung sind abmahnfähig!

Beispiele für Datenverarbeitung (unvollständig):

  • Kommentare
  • Kontaktformular
  • Registrierung von Benutzern
  • Analyseprogramme z.B. google analytics
  • Werbung z.B. Amazon Partnerprogramm / google adwords
  • Social Media z.B. Facebook, Twitter, Instagram Like bzw. Sharebuttons
  • Versand von Newsletter
  • Onlineshops




Wo bekomme ich eine gesetzlich korrekte Datenschutzerklärung her?

Es gibt mittlerweile einige Webseiten die sich zum Ziel gesetzt haben den Abmahnern einen Riegel vorzusetzen. Mit einem Generator kann man dort – kostenlos – eine Datenschutzerklärung aus verschiedenen Bausteinen generieren. Durch spezielle Fragen zu Verhalten und benutzten Programmen wird man Schritt für Schritt zu einem gesetzeskonformen Datenschutzerklärung geleitet. Da diese Webseiten in der Regel von Rechtsanwälten betrieben werden, kann man den Seiten getrost vertrauen.

Die wohl bekanntesten Webseiten mit einem Datenschutzgenerator sind:

Datenschutzgenerator von e-recht24.de (externer Link)
Datenschutzgenerator von Rechtsanwalt Schwenke (externer Link)
Datenschutzgenerator von anwalt.de (externer Link)

Wichtiger Hinweis: Diese Webseiten arbeiten alle sehr zuverlässig. Doch einen gemeinsamen Nachteil haben sie: Denn Gesetze können sich ändern und dann hast du ggf. eine veraltete Datenschutzerklärung auf deiner Webseite. Deshalb sichern sich alle Seiten entsprechend ab und übertragen die Haftung der Aktualität auf dich.

Tipp: In der Regel bieten diese Webseiten einen Newsletter oder Newsalarm an. Du wirst dann immer informiert sobald sich was ändert und kannst dann deine Datenschutzerklärung entsprechend anpassen. Ansonsten hilft es auch regelmäßig andere Blogs zum Thema Datenschutz zu lesen.

Was passiert wenn ich keine Datenschutzerklärung habe?

Das Thema Datenschutz im Internet ist, wie bereits oben erwähnt, im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Hast du nun keine Datenschutzerklärung und erhebst bzw. verarbeitest Daten deiner Nutzer verstößt du gegen geltendes Deutsches Recht des Gesetzgebers. Ein Verstoß stellt eine so genannte Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu fünfzig tausend Euro (50.000€!) geahndet werden.

Doch es kann noch teurer werden

Wenn jetzt ein findiger Konkurrent (der vielleicht ein ähnliches Portfolio wie Du anbietet) auf den Trichter kommt dies als Wettbewerbsvorteil zu sehen kann es sehr sehr schnell zu einer Abmahnung durch diesen kommen. Denn schnell kommt man hier dann in den Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Hier kommen dann ggf. sogar Ermittlungen der Datenschutzbehörde auf dich zu.

Aber auch ohne Konkurrenz ist das Thema Abmahnung sehr präsent. Es gibt leider mittlerweile einige Kanzleien die das Internet nach genau diesen Verstößen absuchen und dann entsprechend eine Abmahnung verschicken.

Wie bei jeder Abmahnung kommen zu deinen eigenen Anwaltskosten, die der Gegnerseite, unter Umständen eine Unterlassungserklärung (inkl. Vertragsstrafe bei Wiederholung) sowie ggf. das Bußgeld hinzu. Hier ist man sehr sehr schnell im vier bis fünfstelligen Zahlenbereich!

Dieses Geld kannst du dir definitiv sparen wenn du hier up to date bist.

Das Thema Datenschutz ist ziemlich komplex und man könnte hier sicherlich nochmal 2000 Wörter verfassen. Es ist aber umso wichtiger dass du dich aktiv mit diesem Thema auseinandersetzt. Denn schon mit einigen kleinen Hilfsmitteln kannst du dir eine Datenschutzerklärung erstellen lassen, welche dem aktuellen Stand der Zeit genügt und dich somit für einen gewissen Zeitraum vor Abmahnungen schützen kann. In der nächsten Woche geht es dann um das Thema Datenverarbeitung im Blog.

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Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Aussagen konsultiere bitte einen Fachanwalt für Internetrecht! Es wird keine Haftung auf Vollständigkeit, Aktualität und Korrektheit übernommen!

Was sind deine Erfahrungen rund um das Thema Datenschutz?! Schreib es unten in die Kommentare!

1 Kommentar
  1. Horstzen sagt

    Guten Tag, lieben Dank für die interessanten Einblicke.
    Dieser Artikel hat mich am meisten interessiert.

    Ich hätte auch noch eine Ergänzung: http://www.fortbildungspunkte-kaufen.de

    Viele Grüße

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